1. Wormser Schwimmclub Poseidon e. V.
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Haus- und Badeordnung
des „Ersten Wormser Schwimmclub Poseidon e. V.“

  1. Allgemeines
    1. Unser Freibad ist keine öffentlich zugängliche Badeeinrichtung, so dass die Beachtung der Haus- und Badeordnung im Interesse aller Mitglieder ist. Wir bitten unsere erwachsenen Mitglieder, im Bedarfsfall auf Kinder entsprechend einzuwirken.
    2. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf unserem Gelände. Mit dem Betreten des Geländes erkennt jeder die Haus- und Badeordnung sowie die zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  2. Öffnungszeiten und Zutritt
    1. Das Freibad ist während der Sommersaison von Montag bis Freitag von 10:00 bis 21:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet und beaufsichtigt. Auf trainingsbedingte Einschränkungen des allgemeinen Badebetriebes ist Rücksicht zu nehmen. Ab 21:00/20:00 Uhr ist das Betreten der Beckenplattform und die Benutzung der Becken nicht mehr gestattet. Um 21:30/20:30 Uhr wird das Clubgelände (incl. Dusch- und Umkleidetrakt) verschlossen.
    2. Der Zugang zum Badbereich erfolgt ausschließlich über das hintere Eingangstor. Zutritt über die Gaststätte ist nicht erlaubt. Die Mitgliedsausweise sind auf Verlangen der Badaufsicht und der Einlasskontrolle vorzuzeigen.
    3. Die Benutzung aller Einrichtungen des Freibades und der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur Mitgliedern und Inhabern von Gästekarten gestattet. Gäste von Vereinsmitgliedern dürfen einmal eine Gästekarte erwerben und damit am selben Tag unser Bad benutzen.
    4. Kindern unter 7 Jahren, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist das Betreten des Clubgeländes nur mit einem volljährigen Mitglied als Begleitperson erlaubt.
    5. Von der Benutzung der Badanlagen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen und anderen Anstoß erregenden Krankheiten sowie alle Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, ausgeschlossen.
  3. Aufsicht im Bad
    1. Jeder Besucher hat den Weisungen des vom Vorstand eingesetzten Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal übt - neben den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes - das Hausrecht aus und kann folglich Personen, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, Hausverbot erteilen.
  4. Verhalten im Bad
    1. Baden und Schwimmen ist nur in der zugelassenen Kleidung gemäß der Wettkampfordnung des DSV zulässig.
    2. Alle Einrichtungen des Freibades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Verursacher für den Schaden. Das Gleiche gilt bei Personenschäden. Bei Verunreinigung wird ein Reinigungsentgelt erhoben.
    3. Jeder Besucher hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit zuwiderläuft. Insbesondere hat er sich so zu verhalten, dass Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
    4. Nicht gestattet sind:
      - der Betrieb von Rundfunk-, Fernseh- und Musikgeräten
      - das Mitbringen von Tieren
      - das Essen, Trinken und Rauchen auf der Beckenplattform
      - das Wegwerfen oder Hinterlassen jeglicher Gegenstände
      - das Betreten des Freibadgeländes ohne Legitimation
    5. Auf der Beckenplattform und in den Becken ist insbesondere verboten:
      - andere in das Wasser zu stoßen
      - das Springen in das Nichtschwimmerbecken
      - das seitliche Einspringen in das Schwimmerbecken (an der Startblock- und Wendeseite ist dies unter Beachtung des Schwimmbetriebes erlaubt)
      - das Schwimmerbecken mit Schwimmhilfsmitteln wie Luftmatratzen, Schwimmringe usw. (im Nichtschwimmerbecken ist dies je nach Badebetrieb erlaubt)
      - Badebekleidungen in den Becken und auf der Beckenplattform zu reinigen.
    6. Die Benutzung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.
    7. Jeder hat sich vor Benutzung der Badebecken abzuduschen. Die Verwendung von Seife, Duschgel, Haarshampoo usw. außerhalb der im Untergeschoss vorhandenen Duschräume ist nicht erlaubt. Der Badebereich (Beckenplattform) darf nur über die Durchschreitebecken betreten werden.
    8. Das Umkleiden darf nur in den dafür bestimmten Umkleidekabinen erfolgen. Bei Verlust des Schlüssels eines Garderobenschrankes ist ein Betrag von 25,-- € zu entrichten.
  5. Besondere Bestimmungen
    1. Fundgegenstände sind unverzüglich beim Aufsichtspersonal abzugeben. Wertgegenstände werden entsprechend dem Fundrecht behandelt.
    2. Fahrzeuge (auch Fahrräder) dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
    3. Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Freibadgrundstück sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes gestattet.
    4. Unfälle, Notfälle und Schäden jeglicher Art sind unverzüglich der Badaufsicht, den Übungsleitern oder einem anwesenden Vorstandsmitglied zu melden.
  6. Haftung
    1. Eltern haften für ihre Kinder.
    2. Die Aufbewahrung von Kleidung und sonstigen Gegenständen, sowie von Geld und Wertsachen geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.
    3. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung des Clubs und seiner Aufsichts- und Hilfspersonen auf Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit.

Infektionsschutz- und Zugangskonzept

Infektionsschutz- und Zugangskonzept Freibad des ersten Wormser Schwimmclubs Poseidon e.V., Carl-Villinger-Straße 47, 67547 Worms, unter Berücksichtigung der 10 Leitplanken des DOSB, den Ausführungen der Deutschen Gesellschaft für das Badwesen und des Deutschen Schwimmverbandes.

Dieses Konzept gilt als Teil unserer Haus- und Badeordnung und wurde erstellt bevor die 8. COBeLVO veröffentlicht wurde, damit das Bad am 27.05.2020 geöffnet werden kann. Die Badaufsicht übt mit Unterstützung der anwesenden Vorstandsmitglieder das Hausrecht aus. Personen, die sich nicht an die Einhaltung der folgenden Regeln halten, ist der Zutritt zu verwehren.

Auf dem Gelände und vor Eintritt auf das Gelände ist das Abstandsgebot (1,50 m) einzuhalten. Der Zutritt erfolgt ausschließlich über das große Tor am Parkplatz auf das Gelände. Der Zutritt zur Beckenplattform erfolgt ausschließlich durch das kleine Tor am Bademeistercontainer. Vor Betreten der Beckenplattform hat sich das Mitglied die Hände am aufgestellten Spender zu desinfizieren. Der Ausgang erfolgt ebenfalls über diesen Weg. Durch Wegweiser wird sichergestellt, dass ein Begegnungsverkehr nicht stattfindet.

Der Zutritt zum Freibadgelände steht nur Vereinsmitgliedern zu. Gäste sind bis auf weiteres nicht erlaubt. Die Badaufsicht erfasst die Daten der Mitglieder wie folgt: Datum, Verweilzeit, Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer.

Damit möglichst viele Mitglieder in den Genuss unseres Bades kommen, ist die Aufenthaltszeit aktuell auf eine Stunde begrenzt. Das Vereinsgelände ist nach der Schwimmzeit sofort zu verlassen.

Ein Online-Anmeldesystem ist in Vorbereitung.

Das Betreten der Liegewiese ist vorerst nur zum Erreichen der Umkleidekabinen im Freien erlaubt. Ansonsten ist sie gesperrt- Die Umkleidekabinen im Freien dürfen nur Einzeln benutzt werden. Die Nutzung von Liegen auf der Beckenplattform ist untersagt.

Der Verzehr von Speisen und Getränke ist auf der gesamten Anlage untersagt. Der Zugang zur Gastronomie (auch auf die Terrasse) erfolgt ausschließlich über den eigentlichen Restauranteingang. Die Regelungen der öffentlichen Gaststätte müssen nach deren Maßgaben befolgt werden.

Die Umkleidekabinen im Untergeschoss sind aktuell geschlossen. In den angemieteten Spinden abgelegte Gegenstände können entnommen werden und sind bis auf weiteres nach der Badnutzung mit nach Hause zu nehmen.

Die Toiletten im Untergeschoss dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden. Ob besetzt oder frei wird durch eine an der Außentür angebrachte Karte (1 Seite grün; 1 Seite rot) geregelt. Jeweils ein Fenster pro Toilettenanlage ist offen zu halten, um eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten. Beim Verlassen der Toilettenanlage sind die Hände zu desinfizieren.

Die Duschen im Untergeschoss bleiben bis auf weiteres geschlossen.Alle Kontaktflächen wie Stühle, Tische, Sitzbänke sind regelmäßig zu desinfizieren. Der Verleih von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln, Tauchringen, Schwimmbrillen) ist untersagt. Es dürfen nur selbst mitgebrachte Badeschuhe, Handtücher und Schwimmtextilien benutzt werden.

Im Schwimmerbecken sind Leinen eingebracht, die der organisierten Regelung des Schwimmbetriebs dienen. Damit entstehen drei Doppelbahnen. Innerhalb der Bahn besteht ein Kreisverkehr. Es wird jeweils auf dem schwarzen Tauchstreifen geschwommen. Die maximale Anzahl der Personen die auf einer Bahn schwimmen: 14 Schwimmer sollten sich möglichst wenig an der Wand (Startblockseite bzw. gegenüber liegende Seite) aufhalten.

Im Nichtschwimmerbecken ist die Abstandsregel streng einzuhalten. Zur besseren Sicherheit und Überprüfbarkeit durch die Badaufsicht dürfen sich maximal 20 Personen gleichzeitig im Nichtschwimmerbecken aufhalten.

Auf dem gesamten Gelände (Beckenplattform / Schwimmerbecken / Nichtschwimmerbecken) dürfen sich maximal 60 Personen plus die Badaufsichten aufhalten.

Seitliches Einspringen in beide Becken ist strengstens untersagt.

Uns ist bewusst, dass dies eine sehr, sehr strenge Vorgabe für unsere Mitglieder darstellt. Mit diesem Konzept haben wir uns an bis zum 25.05. bestehende Mitteilungen von Behörden und Verbänden gehalten. Wir sehen uns außerstande einen weitergehenden Betrieb zuzulassen. Sobald behördlicherseits neue Vorschriften und Konzepte veröffentlicht werden, sind wir bemüht diese umzusetzen.

Worms, den 25. Mai 2020

gez. der geschäftsführende Vorstand

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